Jedes Unternehmen, das – im Rahmen des SGB III – Leistungen für die Bundesagentur für Arbeit oder die örtlichen Job Center erbringt oder zukünftig erbringen will, benötigt eine Zulassung nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung).
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Die Trägerzertifizierung im Geltungsbereich der AZAV Berufliche Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung bezieht sich auf das EIZ.
Die Maßnahmen des EIZ sind gemäß §81 ff SGB III eine zugelassene Weiterbildungsmaßnahme. Die letzte Rezertifizierung erfolgte im Juli 2019.