Finanzierung durch die Agentur für Arbeit/ Jobcenter
EIZ-Angebote werden komplett gefördert: Das EIZ gehört zu den Bildungsträgern, die entsprechend der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zur Annahme von Bildungsgutscheinen berechtigt sind (DEKRA).
Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit betroffene Personen können von der Agentur für Arbeit/ Jobcenter über den Bildungsgutschein die Lehrgangsgebühren zu 100 % übernehmen lassen. Die Arbeitsagentur am Wohnort des Antragstellers entscheidet nach einem Beratungsgespräch, ob eine Förderung mittels des Bildungsgutscheins infrage kommt.
Finanzierung durch die Rentenversicherung
Die Deutsche Rentenversicherung finanziert Leistungen zur beruflichen Rehabilitation oder zur Berufsförderung. Der Fachbegriff dafür lautet „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“. Diese Leistungen sollen Ihre Erwerbsfähigkeit erhalten und Ihnen neue Berufschancen eröffnen.
Die Leistungen können allein oder auch ergänzend zu einer bereits erfolgten medizinischen Rehabilitation durchgeführt werden. Es gibt Leistungen, die den Arbeitsplatz erhalten sollen, aber auch Aus- und Weiterbildungsangebote, die Ihnen ganz neue berufliche Perspektiven ermöglichen sollen.
Sie können eine berufliche Rehabilitation erhalten, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können. Hiermit soll die Eingliederung in das Arbeitsleben ermöglicht oder wiedererlangt werden. Weiterhin müssen bei der Antragstellung bestimmte versicherungsrechtlichen Bedingungen vorliegen. Die Erfüllung der „Wartezeit von 15 Jahren“ ist die am häufigsten erfüllte Voraussetzung.
Die Prüfung der Voraussetzungen erfolgt durch den jeweilig zuständigen Rentenversicherungsträger. Die Formulare erhalten Sie nicht nur direkt bei der Rentenversicherung, sondern auch bei den Auskunfts- und Beratungsstellen und Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation. Außerdem können Sie Ihren Antrag auch bei den gesetzlichen Krankenkassen und Versicherungsämtern stellen. Alle genannten Stellen sind Ihnen auch gern beim Ausfüllen der Formulare behilflich.
Eigenfinanzierung
Weiterbildung ist steuerlich absetzbar: Die tiefgreifenden Veränderungen im Berufsleben, Bildungswesen und Arbeitsmarkt haben den Bundesfinanzhof (BFH) mit einem Grundsatzurteil seine bisherige Rechtsprechung ändern lassen. Danach bestehen für Sie als Teilnehmer/in des EIZ gute Möglichkeiten einer steuerlichen Absetzbarkeit der Studiengebühren.
Haben Sie beispielsweise die Absicht
- durch eine Maßnahme Ihre Kenntnisse in Ihrem zurzeit ausgeübten Beruf aufzufrischen oder zu erweitern?
- neue Kenntnisse zu erwerben, um in Ihrem zurzeit ausgeübten Beruf weiterzukommen oder beruflich aufzusteigen?
Möchten Sie nach einer bereits vorhandenen Berufsausbildung einen weiteren Beruf erlernen, um damit Einkünfte zu erzielen oder sich neue Berufsfelder erschließen?
Dann können Sie folgende Kosten steuerlich geltend machen:
- Studiengebühren
- Seminargebühren
- Fachliteratur
- Arbeitsmittel (z. B. Computer, Software)
In welcher Höhe diese Abzüge bei der Ermittlung Ihres zu versteuernden Einkommens Berücksichtigung finden, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie sich an Ihren Sachbearbeiter beim zuständigen Finanzamt oder an Ihren Steuerberater wenden.